Die Mitbewerber der Deutschen Post AG sind weiterhin nicht bereit, den geplanten Mindestlohn für Briefzusteller zu akzeptieren. In einer öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes am Montagnachmittag warf der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, den Verfechtern des Mindestlohns einen „Missbrauch des Tarifvertragsrechts“ vor.
Der vom Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Ver.di ausgehandelten Tarifvertrag, der die Grundlage für die Aufnahme der Briefzusteller ins Entsendegesetz sein soll, betrifft nur rund 4500 Beschäftigte. „Hier sollen die Arbeitsbedingungen einer kleinen Minderheit einer großen Mehrheit aufgedrückt werden“, mahnte Göhner. Hierbei handele es sich ordnungspolitisch um einen „dreisten Vorgang“, rügte auch Florian Gerster, Präsident des Arbeitgeberverbandes der Neuen Brief- und Zustelldienste (AGV neue BuZ), in dem die Mitbewerber der Deutschen Post AG zusammengeschlossen sind.
Gerster betonte, sein Verband sei bereit, über einen „realistischen Mindestlohn“ für Briefdienstleister von im Schnitt 7,50 Euro zu verhandeln. „Mindestlohn ja, aber kein Monopolschutzlohn“, sagte Gerster. Der vom Arbeitgeberverband Postdienste und von ver.di ausgehandelte Tarifvertrag, der Mindestlöhne von 9 Euro im Osten und 9,80 Euro im Westen vorsehe, werde aber auf einen Schlag Zehntausende Arbeitsplätze bei den Wettbewerbern der Post vernichten.
Wolfhard Bender, Präsident des Arbeitgeberverbands Postdienste, argumentierte seinerseits: Käme der Mindestlohn über das Entsendegesetz nicht Anfang 2008 und damit pünktlich zur Liberalisierung des Postmarktes, dann könne das bei der Post AG zu einem Verlust von 32.000 Arbeitsplätzen führen. Zudem – so seine Sichtweise – führten die Konkurrenten den Wettbwerb mit Stundenlöhnen, die mit Hartz-IV-Leistungen aufgestockt werden müssten. Das sei nichts anderes als ein Wettbewerb mit staatlicher Subventionierung.
In das gleiche Horn stieß auch der Berliner Betriebsrat der Post, Thomas Cosmar, als er zu bedenken gab, dass seiner Meinung nach die Post AG einem Wettbewerb im Briefdienstleistungssektor nur über die Lohnhöhe „nicht lange standhalten“ könne.
Die geladenen Sachverständige waren sich auch nicht einig, ob – wie vom Gesetzgeber für einen verbindlichen Mindestlohn gefordert – mindestens 50% der Vollzeitbeschäftigten im Bereich der Briefzustellung von dem Tarifvertrag erfasst sind. (Deutscher Bundestag/ml)