Die Bundesregierung hat die Regelung bei Betriebsübergaben von GmbHs gegen Rentenzahlungen gegenüber den ursprünglichen Plänen noch einmal verbessert. Diese Neuregelung wird im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 wirksam werden. Die ursprüngliche Planung hätte nach Meinung des Verbands die GmbHs schwer belastet und damit benachteiligt. Mit Genugtuung reagierte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) deshalb auf die Nachbesserung.
Dazu erklärte der Präsident des ZDH, Otto Kentzler: „Die befürchtete Benachteiligung bei der Übergabe von Familienunternehmen, die als Kapitalgesellschaft geführt werden, ist jetzt abgewendet. Dafür sorgt der Beschluss des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, den Sonderausgabenabzug bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen zukünftig auch bei beherrschenden Gesellschaftern einer GmbH zu erhalten. Das Handwerk begrüßt ausdrücklich, dass – unabhängig von der Rechtsform – Betriebe auch weiterhin gegen Erbringung einer Versorgungsleistung in der Regel an Familienangehörige unter steuerlicher Anerkennung der geleisteten Zahlungen übergeben werden können. Eine in der Praxis bewährte Form der Betriebsübergabe an die nächste Generation bleibt damit allen Betrieben daher erhalten.“
Schon bei Bekanntwerden der ursprünglichen Pläne, die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen bei Kapitalgesellschaften komplett zu streichen und selbst Altverträge nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren unter diese Regelung zu fassen, hatte der Verband heftig protestiert. (ZDH/ml)