„Gründercoaching Deutschland“, ein neues Förderprogramm des Bundes und der KfW Mittelstandsbank, kann nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums ab sofort in Anspruch genommen werden. Junge Unternehmer erhalten für den Einsatz eines geeigneten Unternehmensberaters einen Zuschuss von bis zu 4500 Euro. Grundlage dieses neuen Förderangebotes ist die Verständigung von Bund und Ländern auf eine Arbeitsteilung bei der Beratungsförderung von Existenzgründern.
Während die Länder ihre Förderangebote für den Beratereinsatz zukünftig auf die Vorgründungsphase fokussieren, konzentriert sich der Bund mit dem Gründercoaching Deutschland auf die ersten fünf Jahre nach der Gründung.
Das Gründercoaching Deutschland wird von der KfW Mittelstandsbank (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) über regionale Anlaufstellen angeboten. Im Rahmen dieses Programms – für das bis 2013 knapp 260 Millionen Euro zur Verfügung stehen – werden Beratungskostenzuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt. Der Sprung in die Selbständigkeit wird damit vereinfacht, eine vernünftige Beratung erleichtert und die Wachstums- und Innovationskräfte des Mittelstandes gestärkt.
Über das Programm können sich Gründer bis zum fünften Jahr nach der Gründung Beratungskosten bezuschussen lassen. Förderfähig sind Coaching und Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens wie z.B. Marketing oder Buchhaltung. „Mit dem Gründercoaching Deutschland unterstützen wir Gründerinnen und Gründer bei ihren Fragen rund um ihre Selbständigkeit. Unserer Erfahrung nach ist die richtige Beratung nicht nur für den mittelfristigen Erfolg eines Unternehmens von Bedeutung, sie ist oft auch sehr hilfreich, wenn es darum geht eine passende Finanzierung zu erhalten.“, sagte Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstands der KfW Bankengruppe.
Der anteilige Zuschuss an den Beratungskosten beträgt in den neuen Bundesländern 75% und in den alten Bundesländern und Berlin 50% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage in Höhe von 6000 Euro. Anträge sind vor Abschluss eines Beratervertrages und vor Beginn der Beratung über die von den Bundesländern ausgewählten Regionalpartner, wie z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsfördereinrichtungen u.a. zu stellen. (BMWi/ml)