Mit dem Bekanntwerden der Eckpunkte einer Erbschaftsteuerreform öffne sich ein günstiges Zeitfenster, um Schenkungen und vorgezogene Erbschaften zu vollziehen, rät Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV) in der Fachzeitschrift „Betriebs-Berater„. Kurzzeitig bestehe die Möglichkeit, zwischen in Planung befindlichem und bestehendem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu wählen.
Jedoch sei Eile geboten: Nach dem Papier der Koch-/Steinbrück-Arbeitsgruppe sollen bereits vollzogene Schenkungen – im Gegensatz zu Erbschaften – nicht vom neuen Recht nach dessen Inkrafttreten im kommenden Jahr profitieren. „Da pauschal keine Gewinner und Verlierer genannt werden können, sollten sich die Steuerpflichtigen frühzeitig beide Modelle von einem Steuerberater durchrechnen lassen, um von der Übergangszeit zu profitieren“, mahnt Jürgen Pinne in der Zeitschrift.
Nach Ansicht des DStV dürften vor allem Empfänger der Steuerklasse II und III zu den Verlierern der Reform gehören, darunter Eltern, Geschwister sowie sämtliche Nichtverwandte mit Ausnahme der eingetragenen Lebenspartner. Jenen drohen nicht nur zumeist höhere Bewertungen. Darüber hinaus werden Beschenkte außerhalb der Steuerklasse I auch noch mit gestiegenen und beinah enteignungsgleichen Tarifen in Höhe von 30 oder 50 Prozent zusätzlich belastet.
Positiv bewertet der DStV die Eckpunkte zur Übernehmensübertragung, nach denen fortgeführte Betriebe von der Erbschaftsteuer weitgehend entlastet werden. Die hiermit verbundenen Fortführungsklauseln von 10 und sogar 15 Jahren seien jedoch zu lang gewählt und daher kontraproduktiv, meint der Steuerberaterverband. „Niemand kann eine Fortführung des Unternehmens über diesen Zeitraum garantieren“, so der DStV-Präsident. Schlimmstenfalls werde die Steuer gerade dann fällig, wenn sich der Unternehmer in Schwierigkeiten befindet und gezwungen ist, den Betrieb umzustrukturieren.
Auch die Bundessteuerberaterkammer begrüßt die Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform. Sie hat diese für den Betriebs-Berater dokumentiert und mit ersten Praxishinweisen versehen. Zu finden sind diese im Internet und in der Ausgabe 48/2007 des „Betriebs-Berater“, die am 26. November erscheinen wird. Die darauf folgende Ausgabe (am 3. Dezember am Kiosk) ist dem Schwerpunkt Erbschaftsteuerreform gewidmet. (ots/ml)