Die Kompromisse des Koalitionsausschusses vom Montag (wir berichteten darüber) liegen heute bereits als Vorlagen dem Bundestag zur Abstimmung vor. Diese schnelle Umsetzung war möglich, weil der Ausschuss für Arbeit und Soziales bereits am Mittwoch einem entsprechend erweiterten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages auf 3,3 Prozent und für eine längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) für Ältere zustimmte.
Vorgesehen ist im Gesetzentwurf, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2008 von 4,2 auf 3,3 Prozent zu verringern. Falls dieser Beitragssatz bis 2011 nicht ausreicht, solle die Bundesagentur für Arbeit (BA) keinen Bundeszuschuss als Ausgleich bekommen, wie es in einem mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ebenfalls gebilligten Entschließungsantrag heißt.
Arbeitnehmer ab 50 Jahre können vom kommenden Jahr an 15 Monate ALG I beziehen, wenn sie zuvor 30 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres steigt die Bezugszeit auf 18 Monate, wenn zuvor drei Jahre lang Versicherungsbeiträge gezahlt wurden. Wer ab einem Alter von 58 Jahren seinen Job verliert, erhält zwei Jahre lang ALG I, wenn vier Jahre lang Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Die versicherungspflichtige Beschäftigung muss jeweils innerhalb von fünf Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit bestanden haben.
Die Koalitionsfraktionen gehen von jährlichen Mehrkosten von 1,1 Milliarden Euro bei der BA aus. Rund ein Drittel der zusätzlichen Belastung bei der BA führe zu Einsparungen des Bundes beim Arbeitslosengeld II (ALG II) von rund 270 Millionen Euro, die der BA „durch eine andere Dotierung des Eingliederungsbeitrages erstattet“ werden soll. Die kostenneutrale Finanzierung der längeren Bezugszeit solle ferner über einen Rückgriff auf bisher nicht verwendete Eingliederungsmittel für Langzeitarbeitslose in Höhe von 500 Millionen Euro erfolgen. Jeder anspruchsberechtigte ältere Arbeitslose solle einen Eingliederungsgutschein erhalten – entweder gekoppelt mit einem konkreten Arbeitsangebot oder mit dem Auftrag, sich um dessen Einlösung zu bemühen. Wann die Eingliederungsgutscheine kommen sollen, ist offen.
Mit dem Gesetzentwurf sind zudem die Abschaffung des bisherigen Aussteuerungsbetrages und die Einführung eines Eingliederungsbeitrages vorgesehen. Dies führe im Jahr 2008 zu einer Nettoentlastung des Bundes und einer entsprechenden Mehrbelastung der BA in Höhe von rund 3 Milliarden Euro. Mit dem neuen Eingliederungsbeitrag soll sich die BA zur Hälfte an den Aufwendungen des Bundes für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten im Bereich des ALG II beteiligen.
Mit dem Entwurf wird auch die Bildung eines Versorgungsfonds der BA eingeleitet. Dieser soll die Versorgung der rund 8000 Pensionäre und der derzeit rund 20.000 aktiven Beamten der BA sichern. Der Grundstock des Versorgungsfonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro werde der BA-Rücklage entnommen, weitere rund 45 Millionen Euro würden aus der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt. Weiterhin sollen laut Entwurf künftig die Beitragszahlungen des Bundes an die BA für die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten entfallen. In dem Entwurf heißt es, dadurch entstünden der BA im ersten Jahr Mindereinnahmen in Höhe von 290 Millionen Euro. In den Folgejahren sei mit ähnlichen Summen zu rechnen. (Bundestag/ml)