Für den Lexmark X5490 gibt es zwei verschiedene Arten an Tintenpatronen. Einmal mit und einmal ohne den Zusatz „A“ in der Bezeichnung.
Mit dem Patronentyp „A“ erwirbt der Käufer eine so genannte Rückgabepatrone. Dafür bekommt er die Patrone billiger. Dumm nur, dass diese Linzenzvereinbarung in den meisten Online-Shops für Käufer nicht einsehbar ist – somit geht er mit dem Kauf der Patrone einen Vertrag ein, von dem er gar nichts weiß.
Auf der Rückseite der Verpackung finden sich folgende Nutzungsbedingungen:
Durch Öffnen dieser Verpackung bzw. Verwendung der in dieser Verpackung enthaltenen Tintenpatrone stimmen Sie der folgenden Lizenzvereinbarung zu. Die enthaltene patentierte Tintenpatrone ist nur für eine einmalige Verwendung zugelassen und so konzipiert, dass die Funktionsfähigkeit nach der Abgabe einer festgelegten Tintenmenge nicht mehr gegeben ist. Wenn die Patrone ausgetauscht werden muss, enthält sie noch Resttinte. Nach der einmaligen Verwendung erlischt die Genehmigung zur Verwendung der Tintenpatrone. Die gebrauchte Ersatzpatrone darf zur Wiederaufbereitung, zum Auffüllen oder zum Recycling nur an Lexmark zurückgesandt werden. Kaufen Sie dieses Produkt nur, wenn Sie dieser Vereinbarung zur einmaligen Verwendung zustimmen. Unter www.lexmark.com können Sie eine Ersatzpatrone erwerben, die nicht diesen Bestimmungen unterliegt.
Wer liest aber schon beim Kauf einer Tintenpatrone die Nutzungsvereinbarung auf der Rückseite der Verpackung. Und was passiert, wenn man die Patrone doch mehrmals benutzt? Schwer vorstellbar, dass die Lizenzvereinbarung gegen den Käufer angewendet wird, der seine Patronen trotzdem auffüllt.