Die Welt der Jahresabschlüsse und Bilanzen hat sich nicht nur durch den Einzug moderner Computertechnologien verändert: Die Wirtschaft richtet sich zunehmend global aus, Bilanzen müssen internationalem Wirtschafts- und Steuerrecht entsprechen. Bilanzbuchhalter werden zudem immer mehr in Führungsaufgaben eingebunden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat deshalb die noch aus dem Jahr 1990 stammende bundesweite Fortbildungsordnung zum Geprüften Bilanzbuchhalter überarbeitet. Die Neuregelung ist im November in Kraft getreten.
Derzeit nehmen pro Jahr mehr als 8000 Personen an dieser staatlichen Fortbildungsprüfung teil. Das BIBB erarbeitet Fortbildungsordnungen auf Weisung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie in Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis. Diese werden von den Spitzenverbänden der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen benannt. (idw/ml)
Was ist neu?
- In die Fortbildungsordnung wurde zusätzlich der Handlungsbereich „Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards“ aufgenommen. Er ergänzt den nationalen Bereich und gliedert sich in einen Grundlagen- und einen Hauptteil. Der Grundlagenteil ist ab sofort verbindlich, der Hauptteil erst ab 2011.
- Nach der neuen Regelung ist die Prüfung nun in drei aneinander anschließende Teile strukturiert. Die Zulassungsvoraussetzungen wurden modernen Ansprüchen angepasst. Sie wurden so modifiziert, dass auch Hochschulabsolventen erreicht werden. Dieses Konzept soll die Zahl derjenigen, die die Prüfung bestehen, erhöhen.
- Optional wurde die Qualifikation „Organisations- und Führungsaufgaben“ aufgenommen. Dieser Prüfungsbereich umfasst im Wesentlichen Organisations- und Personalentwicklung, Moderation, Kommunikation und Konfliktmanagement. Damit wird den wachsenden Anforderungen an eine umfassende Handlungskompetenz von Bilanzbuchhaltern Rechnung getragen.
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