Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) betrachtet die am Montag von der Regierungskoalition vorgestellten neuen Eckwerte zur geplanten Reform des Erbschafts– und Bewertungsrechts. Sie „scheinen eine deutliche Verbesserung für mittelständische Betriebe gegenüber zeitweise alternativ erwogenen Modellen zu ermöglichen“, lobt Verbandspräsident Otto Kentzler vorsichtig die von Bundesfinanzminister Steinbrück und Ministerpräsident Koch vorgestellten Änderungen.
Sie scheinen nach Meinung Kentzlers eine deutliche Verbesserung für mittelständische Betriebe gegenüber zeitweise alternativ erwogenen Modellen zu ermöglichen. Der jetzt diskutierte Abschlag von der steuerlichen Bemessungsgrundlage von bis zu 85% führe für die allermeisten Handwerksbetriebe im Fall einer 10-jährigen Betriebsfortführung mit Erhalt von 70% der Lohnsumme dazu, dass ihr steuerpflichtigerer Betriebsvermögensteil im persönlichen oder sachlichen Freibetrag aufgehe. Hierbei sei auch besonders wichtig, dass offensichtlich für kleine und mittlere Betriebe von dem Kriterium der Lohnsumme in Gänze abgesehen werden soll. Dies hätte sonst unweigerlich zu völlig verzerrten und inakzeptablen Ergebnissen geführt. Jetzt gelte es genau zu prüfen, ob die Details der Reform den vorgestellten Eckwerten auch gerecht werden, mahnt Otto Kentzler. (ZDH/ml)