Eine transparentere Gestaltung des Insolvenzverfahrens möchte der Bundesrat mit einem neuen Gesetzentwurf erreichen. Die Länderkammer möchte dafür sorgen, dass die Aufgaben der Gerichte und Verwalter genauer definiert und die Möglichkeit der gerichtlichen Kontrolle des Insolvenzverwalters verbessert werden.
Mit dem vorgeschlagenen Gesetz werden auch qualitative Mindestanforderungen an die vom Verwalter einzureichenden Unterlagen und für die Tätigkeit der Gerichte festgelegt. Die Gläubiger sollen durch verbesserte Information verstärkt in das Verfahren einbezogen werden.
Die neu geschaffene Insolvenzordnung sei nach Angaben des Bundesrats mit der Hoffnung verbunden gewesen, dass die Gläubiger selbst das Verfahren aktiv mitgestalten könnten. Zugleich sei erwartet worden, dass diese eine Kontrollfunktion gegenüber den Insolvenzverwalter wahrnehmen könnten. Dieses sei nicht eingetroffen. In der Praxis spielen die Gläubiger in vielen Verfahren immer noch nur eine passive Rolle. Ferner bleibe der Ablauf der Insolvenzverfahren für Gläubiger und potenzielle Investoren unverständlich, die mit dem deutschen Insolvenzrecht nicht vertraut sind. Dies wirke sich nachteilig auf dien Standort Deutschland aus, ist der Bundesrat überzeugt. (Deutscher Bundestag/ml)