Die Vorstandsvergütung in den DAX 30-Unternehmen ist erst in den letzten Jahren stark gestiegen und hat sich von der Entwicklung der Vergütung der Beschäftigten in diesen Unternehmen abgekoppelt. Zu diesem Ergebnis kommt eine von Professor Dr. Joachim Schwalbach an der Humboldt-Universität erarbeitete Langzeitstudie. Die Vergütungsstudie erfasst die Vorstandsvergütungen in den Jahren 1987 bis 2006.
Hervorstechendstes Ergebnis: Ab Mitte der neunziger Jahre ist ein starker Anstieg der Vergütung zu beobachten. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Pro-Kopf-Vergütung der DAX30-Vorstände im Durchschnitt mehr als verdreifacht und ist damit doppelt so stark gestiegen wie in der Dekade zuvor. Im Vergleich zu der Vergütung der Mitarbeiter in den betreffenden Unternehmen verdient ein Vorstandsmitglied in den DAX30-Unternehmen im Jahr 2006 im Durchschnitt das 44-fache eines Mitarbeiters, während es vor zehn Jahren noch das 19-fache und vor fünf Jahren immerhin nur das 25-fache war.
Laut Schwalbach gibt es für die Entkopplung der Vorstandsvergütung von der Vergütung der übrigen Mitarbeiter unterschiedliche Gründe. Der wichtigste: Der Aufsichtsrat beschäftigt sich nur unzureichend mit der Vorstandsvergütung. Zweiter Grund: Die mangelnde Verknüpfung der Vergütung an die erbrachte Leistung der Vorstände. Aufsichtsräte in Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist, weisen in diesem Zusammenhang die größten Defizite auf.
Grund genug für Schwalbach der Politik eine scheinheilig geführte Diskussion vorzuwerfen, da die Politiker einerseits diese Gehälter in der Aufsichtratssitzung absegnen und außerhalb der Sitzungen sich über die Höhe der Gehälter beklagen.
Verantwortung für die Entwicklung der Vorstandsvergütungen trifft laut Schwalbach jedoch auch die Arbeitnehmervertreter sowie die Gewerkschaften in den Aufsichtsräten, da sie einerseits zweistelligen Zuwachsraten bei der Vorstandsvergütung zustimmen und andererseits mit dem Arbeitgeber Gehaltserhöhungen für die Mitarbeiter aushandeln, die sich an der Inflationsrate orientieren.
Von der Festlegung einer Höchstgrenze für Vorstandsgehälter hält Professor Schwalbach nichts. Die Festlegung der Vergütungshöhe und die Zusammensetzung der Vergütung muss Sache der Aufsichtsräte bleiben. Jedoch würde eine erweiterte Transparenz über die Vergütungspraxis den Druck auf die Aufsichtsräte erhöhen, die Höhe der Vergütung an die Vorstandsleistung zu knüpfen.
Empfehlenswert wäre, so Schwalbach, die Entwicklung der Vorstandsvergütung mit der Mitarbeitervergütung zu verknüpfen. So könne man zum Ausdruck bringen, dass die erbrachte Unternehmensleistung das Ergebnis der Arbeit der gesamten Belegschaft des Unternehmens und nicht ausschließlich der Leistung des Vorstands ist. Dies würde jedoch bedingen, dass die Vergütungssysteme in den Unternehmen auf allen Ebenen eine gewichtige Ergebniskomponente haben müssten.
Die Studie steht per Download zur Verfügung. (idw/ml)