Netzbetreiber müssen für ihre Mitwirkung an der staatlichen Telefonüberwachung in vollem Umfang entschädigt werden. Das gehe aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin hervor (Aktenzeichen 27 A 315.07), meldet der Hightech-Verbandes BITKOM. Die Netzbetreiber sind derzeit gesetzlich zur Kooperation mit Ermittlern verpflichtet, bleiben aber weitgehend auf ihren Kosten sitzen.
Nach Auffassung der Richter ist eine umfangreiche Mitwirkungspflicht verfassungswidrig, wenn die Unternehmen für Investitionen nicht entschädigt werden.Vor allem in Technik und Personal müssen die Netzbetreiber investieren, um dem wachsenden Informationshunger der Behörden nachzukommen.
Diese Kosten seien „nicht geringfügig“, hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt bestätigt. Im konkreten Fall ging es um die Überwachung von Auslandsgesprächen. Das Urteil ist nach Ansicht des BITKOM richtungweisend für die Telefonüberwachung und die Speicherung von Verbindungsdaten. Es müsse in den Beratungen des Bundestags über ein künftiges Entschädigungsgesetz berücksichtigt werden, so der Verband. Allein für die neue Vorratsdatenspeicherung müssen die Telefonnetzbetreiber bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe. (BITKOM/ml)