Der Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmte am Mittwoch mit den Stimmen der Koalition und den Fraktionen der Linken und Grünen dem nachgebesserten Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Post-Mindestlohn zu. Am heutigen Freitag nun wird über die Vorlage endgültig abgestimmt werden. Findet der Entwurf auch im Plenum eine Mehrheit, kann der von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelte Tarifvertrag ins Arbeitnehmer- Entsendegesetz aufgenommen und für allgemeinverbindlich erklärt werden.
In dem Tarifvertrag sind Lohnuntergrenzen für Briefzusteller von 8,00 bis 9,80 Euro festgelegt. Die von den Koalitionsfraktionen vor der Ausschusssitzung vom Mittwoch eingebrachte Änderung des Gesetzentwurfs konkretisiert, wer unter den Mindestlohn fällt. Betroffen sind nunmehr Beschäftigte in den Betrieben oder selbstständigen Betriebsabteilungen, die „überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte“ befördern.
Diese Formulierung hat jedoch einen politischen Hautgout, betrachten die Unionsparteien diese nachträglich in den Tarifvertrag eingefügte Definition doch als Voraussetzung für ihre Zustimmung. Aber nicht etwa, weil diese Definition den Gültigkeitsbereich dieses wirtschaftsschädlichen Mindestlohns einschränken würde, sondern im Gegenteil auf über 50% der Arbeitnehmer in der Branche ausdehnt. Damit könne die CDU/CSU-Fraktion jetzt mehrheitlich zustimmen, ließ die Fraktion verlauten.
SPD und Grüne lobten erwartungsgemäß die Einigung am Mittwoch. Die Linke begrüßte die Einbeziehung der Postbranche ins Entsendegesetz ebenfalls, kritisiert aber, dass in dem Ringen um den Entwurf erheblicher Druck auf die Tarifpartner ausgeübt worden sei. Dies stelle einen „herben Eingriff in die Tarifautonomie“ dar.
Nur die FDP-Fraktion, die mit einem eigenen Änderungsantrag am Mittwoch scheiterte, lehnt den Post-Mindestlohn strikt ab und stuft die Entscheidung als „ordnungspolitischen GAU“ ein. Die Union habe sich verleiten lassen, der SPD den kleinen Finger zur reichen. Diese habe dann mit Freude gleich die ganze Hand genommen, hämten FDP-Abgeordnete.
Die Beratung im Bundestag wird heute voraussichtlich als erster Tagesordnungspunkt gegen 9 Uhr morgens beginnen. (Deutscher Bundestag/ml)
Nachtrag d. Red.: Die endgültige Zustimmung durch den Bundesrat wurde am 20. Dezember getroffen. |