Wenige Tage vor dem Stichtag für die Unternehmenssteuerreform 2008 ist ein Drittel der deutschen Mittelständler nicht entsprechend gerüstet. Wichtige Gesetzesänderungen, wie etwa die Senkung der Steuerbelastung oder der Wegfall der Wahlmöglichkeiten bei Abschreibungen, sind nicht bekannt. Das ergab ein Online-Test des Softwareherstellers Sage, an dem sich knapp 1000 mittelständische Unternehmen in den vergangenen Wochen beteiligt haben.
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform, die am 01. Januar 2008 gültig wird, soll die deutsche Wirtschaft steuerlich entlastet werden. Demnach sinkt die durchschnittliche Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften von rund 39 auf künftig rund 30% (abhängig vom örtlichen Gewerbesteuerhebesatz). Dazu trägt im Wesentlichen die Reduzierung der Körperschaftssteuer von 25 auf 15% bei. Gerade dieser entscheidende Punkt ist im Mittelstand jedoch nicht bekannt: 41% der Testteilnehmer kennen ihre künftige Gesamtsteuerbelastung nicht. Zudem wussten 23% der Privatunternehmer nicht, dass bei Personenunternehmen nicht entnommene Gewinne künftig geringer besteuert werden. Sie werden zudem durch die Schaffung einer anrechenbaren Investitions- und Thesaurierungsrücklage entlastet.
Zugleich entstehen neue Belastungen für die Unternehmen, da künftig die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar ist – über diese Änderung waren immerhin 22% der Firmen nicht informiert.
Der Hersteller von betriebswirtschaftlicher Software Sage hat in Zusammenarbeit mit einer internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft für betroffene mittelständische Unternehmen ein Informationsportal mit nützlichen Informationen und Beispielrechnungen rund um die Reform entwickelt. Interessierte Unternehmen können dort auch einen kostenlosen Leitfaden mit dem Titel „Unternehmenssteuerreform 2008“ anfordern, der die wichtigsten Eckpunkte der Reform und weitere Besonderheiten in ihren Grundzügen vorstellt und wie ein Kompass durch das Gesetzesfahrwasser führt. Er umfasst rund 30 Seiten Hintergrundinformationen und stellt die bisherige Rechtslage den Änderungen gegenüber. Praxisnahe Rechnungsbeispiele veranschaulichen die zahlenmäßigen Auswirkungen der Gesetzesänderungen. (ots/ml)