Seit dem Jahr 2000 haben Verbraucher bei Bestellungen im Internet ein Widerrufsrecht. Darüber müssen Internet-Shops die Käufer informieren. Doch die Formulierung einer gültigen Widerrufsbelehrung ist für juristische Laien fast unmöglich. Selbst der bisherige Mustertext des Bundesjustizministeriums hielt einer Prüfung nicht stand (wir berichteten darüber). Nun mahnt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) einen neuen, gültigen Mustertext an, erst dann gebe es wieder Rechtssicherheit für den Online-Handel.
Das Bundesjustizministerium habe zwar jetzt einen Entwurf vorgestellt, der einen veralteten Mustertext von 2002 ersetzen soll. Der Hightech-Verband hält aber auch die neue Version für ungeeignet. Der Text umfasse in normaler Schrift vier DIN-A4-Seiten – das lese in der Praxis niemand, und bei Bestellungen per Handy sei die Belehrung auf den kleinen Displays nicht wirklich darstellbar. Der BITKOM appellierte daher an das Ministerium, eine kompaktere Widerrufsbelehrung zu formulieren. Sie solle Gesetzesrang haben. Der bisherige Mustertext habe lediglich den Rang einer Verordnung und sei vor Gericht leicht angreifbar. (BITKOM/ml)
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