Dringenden Korrekturbedarf sieht Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), bei dem gestern vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer. Hingegen schätzt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) den Beschluss ausdrücklich positiv ein.
Georg Braun vom DIHK kritisiert am Beschluss, er enthalte gegenüber dem Referentenentwurf leider nur marginale Retuschen. Die Bundesregierung werde damit der eigenen Zielsetzung, den Generationenübergang für Familienunternehmen zu erleichtern, in wichtigen Punkten nicht gerecht. Jetzt sei es am Parlament, die notwendigen Nachbesserungen im Interesse von Investitionen und Beschäftigung am Standort Deutschland vorzunehmen.
Vor allem bei den Steuersätzen, der Verhaftungsregelung sowie der Lohnsummenregel müssten Korrekturen erfolgen. Die Steuersätze müssten den höheren Unternehmensbewertungen angepasst werden. Sonst würden die Erleichterungen für viele Unternehmen bei weitem geringer ausfallen, als der Abschlag von 85% auf das Betriebsvermögen vermuten lasse.
Außerdem komme diese steuerliche Begünstigung nur dann zum Tragen, wenn Unternehmen strenge Fortführungsbedingungen erfüllten. Unternehmen werden nach Meinung Brauns vielfach aber nicht in der Lage sein, die über 15 Jahre laufende Verhaftungsregel einzuhalten und damit voll versteuern müssen. Der DIHK schlage – bei allem Verständnis für die Bemühung, Arbeitsplätzen bei Übergaben zu erhalten – deshalb vor, den Zeitraum wie im bisherigen Recht bei fünf Jahren zu belassen. Auch der Wegfall der Indexierung und die Aufnahme der ursprünglich den Familienunternehmen bereits zugesagten Verschonung des weltweiten betrieblichen Vermögens seien wichtig.
Positiver ist das Echo des Handwerks auf den Kabinettbeschluss zur Erbschaftsteuerreform. Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) lobte, das Reformkonzept zum Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht sei aus der Sicht des Handwerks ein richtiger Ansatz, um Betriebsübergaben zu erleichtern. In der Kombination aus Bewertungsabschlag, persönlichen Freibeträgen und vereinfachtem Bewertungsverfahren könne es gelingen, die Rahmenbedingungen für Betriebsübergaben deutlich zu verbessern.
Der heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Gesetzesentwurf stelle dabei eine Klarstellung in einem für Handwerk und Mittelstand wichtigen Punkt dar: Der Ausgestaltung des betrieblichen Abzugsbetrags in Höhe von 150.000 Euro.
Mit dem nun auf 85% angesetzten Abzugsbetrag kann ein Betriebsvermögen im Wert von 1 Million Euro von Erbschaftssteuerbelastungen – nach Berücksichtigung des Bewertungsabschlags und des betrieblichen Abzugsbetrags – verschont werden. Persönliche Freibeträge seien dabei noch nicht genutzt. Der ZDH sehe im jetzt folgenden Gesetzgebungsverfahren noch Raum für weitere fachliche Nachjustierungen, vor allem bei der betrieblichen Haltefrist sowie der Definition des Betriebsvermögens. DIHK/ZDH/ml)