Mindestlohn in der Zeitarbeit? Es sei keine Frage ob er kommt, sondern wann, meint der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und fordert die Politik auf, die Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz aufzunehmen, um erreichte soziale Standards zu erhalten und um Zeitarbeit als wichtige Beschäftigungsform im deutschen Arbeitsmarkt zu verankern.
Damit steht der BZA allerdings im Widerspruch zum Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), der seinerseits eine „Mehrheit der Zeitarbeitsunternehmen gegen Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz“ sieht.
Der BZA ist jedoch der Überzeugung, dass der bereits vorliegende Mindestlohntarifvertrag von 7,31 Euro, den die beiden Arbeitgeberverbände BZA und IGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) mit den großen DGB-Gewerkschaften vereinbart haben, sofort als allgemeinverbindlich für die gesamte Zeitarbeitsbranche erklärt werden könnte, da schon heute über zwei Drittel der Zeitarbeitnehmer in Deutschland nach den Bedingungen der beiden DGB-Tarifverträge beschäftigt seien.
Der BZA wolle keine Abschottung des deutschen Marktes gegenüber anderen EU-Märkten. Es sei aber notwendig, soziale Mindeststandards zu wahren, so der Verband. Der BZA wisse sich hier einig mit der Mehrheit der deutschen Bevölkerung. Durch einen Mindestlohn in der Zeitarbeit werde es nicht zu einem Dammbruch kommen, ist sich BZA-Präsident Volker Enkerts sicher. Der Branchenmindestlohn von BZA und IGZ sei aus Sicht der Arbeitgeber marktverträglich, wirtschaftlich vertretbar und mit Augenmaß abgeschlossen.
Der BZA bietet Zeitarbeitern ein Informationsportal, auf dem alle Zeitarbeitnehmer überprüfen können, was sie von guter Zeitarbeit erwarten dürfen und was welche Tarifverträge leisten. Dort werden auch Zeitarbeitunternehmen aufgeführt, die die höchsten Tariflöhne zahlen. An der Aktion sind bundesweit über 580 Niederlassungen der Zeitarbeitunternehmen des BZA beteiligt. (ots/ml)