Anhörung zur Modernisierung des GmbH-Rechts

Um die Modernisierung des GmbH-Rechts geht es in einer Anhörung, die am kommenden Mittwoch, dem 23. Januar, im Rechtsausschuss des Bundestages stattfindet. Grundlagen sind ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie ein Antrag der FDP. Die Regierung beabsichtigt, dass Gesellschaften mit beschränkter Haftung wesentlich leichter und billiger gegründet werden können.

So soll das Stammkapital, das bei der Gründung einer GmbH aufgebracht werden muss, von 25.000 auf 10.000 Euro sinken. Zur Verringerung des Aufwands wird ein Mustergesellschaftsvertrag für unkomplizierte Standardfälle als Anlage zum GmbH-Gesetz beigefügt. Bei dessen Verwendung entfällt eine Beurkundung, so die Vorstellung der Regierung. Zusammen mit den ebenfalls aufgenommenen Mustern für die Handelsregisteranmeldung könne die Eintragung der Gesellschaft in das entsprechende Register in diesen Fällen ohne rechtliche Beratung bewältigt werden. Der FDP-Antrag hat vor allem zum Ziel, dass die Bundesregierung die Vorlage staatlicher Genehmigungen abschafft. (Deutscher Bundestag/ml)