Werkunternehmen sollen ihre finanziellen Forderungen besser durchsetzen können. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen eingesetzt und die zugrunde liegende Eingabe einstimmig den Fraktionen des Deutschen Bundestages übergegeben. Auslöser für die Petition ist die unzureichende Zahlungsmoral gegenüber Handwerkern. Im konkreten Fall ging es um die Zahlungsmoral im Baugewerbe, die mitunter existenzbedrohende Züge annimmt.
Die vom Petitionsausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab, dass der Bundesrat bereits einen Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen vorgelegt hat, der von der Bundesregierung unterstützt wird. In dem Entwurf wird eine Kombination prozessualer und materiellrechtlicher Maßnahmen vorgeschlagen, durch die die rechtliche Situation der Handwerker gestärkt werden soll – ohne jedoch die berechtigten Interessen der Verbraucher aus den Augen zu verlieren.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Voraussetzungen, unter denen der Unternehmer Abschlagszahlungen verlangen kann, zu erleichtern. Durch die Einführung einer „vorläufigen Zahlungsanordnung“ sollen Handwerker schneller Geld bekommen, wenn die Vergütung etwa unter Verweis auf Mängel zurückgehalten wird. Künftig soll ein vollstreckbarer Titel erlassen werden können, wenn die angestrengte Klage nach richterlicher Voreinschätzung hohe Aussicht auf Erfolg hat und die Anordnung zur vorläufigen Zahlung zur Abwendung besonderer Nachteile für den Kläger gerechtfertigt ist. Diese Nachteile könnten zum Beispiel die Länge der voraussichtlichen Verfahrensdauer sein. Auch sollen die Abnahme oder Abschlagszahlungen nicht unter Verweis auf behauptete Mängel verzögert werden können. Schließlich soll der Betrag, der zur Mängelbeseitigung zurückgehalten werden kann, in seiner Höhe reduziert werden. (Deutscher Bundestag/ml)