Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, ein international anerkanntes Paket von Rechnungslegungsstandards für börsennotierte Unternehmen festzulegen. Das Europäische Parlament hat deshalb einer Verordnung über internationale Rechnungslegung, den so genannten Drittland-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles), zugestimmt. Auf dieser Grundlage soll im nächsten Jahr geregelt werden, welche internationalen Standards (International Financial Reporting Standards/IFRS) als den EU-Standards gleichwertig anzusehen sind.
Bis dahin sollen zumindest die bestehenden kostenaufwendigen und schwerfälligen Abstimmungsauflagen zwischen der EU und ihren wichtigsten Handelspartnern weitgehend abgeschafft werden.
Ab 2009 will die Kommission dann Drittlandemittenten aus Ländern außerhalb der EU gestatten, übergangsweise ihre GAAP in der EU zu verwenden, sofern diese Länder auf die IFRS hinarbeiten bzw. das jeweilige Drittland die Übernahme der IFRS beabsichtigt.
Ausländischen in der EU notierten Emittenten soll es laut Kommission auch weiterhin möglich sein, ihre Abschlüsse auf der Grundlage ihrer GAAP zu erstellen anstatt neue Abschlüsse auf der Grundlage der IFRS auszuarbeiten. Bereits im letzten Monat befreite die SEC (“Securities and Exchange Commission”) in den USA ausländische Emittenten von der Einhaltung der Abstimmungsauflagen, wenn diese die IFRS verwenden. Das gilt auch für EU-Unternehmen.
Weitere Informationen zu der Verordnung und ihren Auswirkungen stehen auf der Website der Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission bereit. (EU-Kommission/ml)
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