Die Künstlersozialabgabe für Verwerter in der Eigenwerbung belaste das Handwerk in Deutschland über Gebühr, klagt Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Der bürokratische Aufwand für die Betriebe sei erheblich. Es herrsche große Unsicherheit darüber, für welche Leistungen die Abgabe fällig wird. Zudem sei das System der Abgabe für selbstständige Handwerker nicht nachvollziehbar, die im Gegensatz zu den versicherten Künstlern ihre soziale Absicherung vollständig selbst bezahlen müssen.
Schleyers Forderung lautet daher, die Verwerterabgabe sollte abgeschafft werden und die Künstler sollten, wie alle anderen Selbstständigen auch, selbst für ihre soziale Absicherung sorgen.
Die Anfang der 80er Jahre geschaffene Künstlersozialkasse hat nach Ansicht des Verbands im Laufe der Jahre eine immense Eigendynamik entfaltet. Immer neue Tätigkeitsfelder gelten als künstlerisch, so z.B. Trauredner, Comiczeichner oder Travestiedarsteller. Dabei fällt die Abgrenzung schwer, Kreativität scheint nicht das entscheidende Kriterium. So sind Werbe- und Pressefotografen Künstler, Porträtfotografen nicht, Stylisten und Visagisten sind Künstler, aber Frisöre nicht, ein Webdesigner ist Künstler, ein Programmierer nicht, kritisiert der ZDH.
Bei dieser Entwicklung sei problematisch, dass seit Sommer 2007 nicht mehr die Künstlersozialkasse selbst, sondern die Deutsche Rentenversicherung die Entrichtung der Abgabe prüft. In einer umfangreichen Anschreibeaktion an viele Unternehmen fordert diese die Entrichtung der Abgabe rückwirkend für 5 Jahre ein. Die Unternehmen müssen sämtliche Rechnungen aus dieser Zeit prüfen: Wurde ein Künstler oder Publizist beauftragt? War dieser selbstständig? Und welche Entgeltanteile sind abgabepflichtig?
Auch viele kleine Handwerksbetriebe seien verpflichtet, die Künstlersozialabgabe zu zahlen, ärgert sich der Verband. Zum Beispiel für die Gestaltung einer Broschüre oder ihrer Internetseite, oder für den Auftritt von Künstlern bei einem Firmenfest. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Künstler selbst in der Künstlersozialkasse versichert ist und so deren Vorteile genießt. Auch für Hausfrauen, Rentner, Studenten oder selbst Beamte, die nebenher ein Entgelt für eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erhalten, sei die Abgabe zu zahlen.
Für die Versicherten der Künstlersozialkasse gilt: Sie zahlen nur den halben Beitrag zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, die andere Hälfte tragen die Steuerzahler und die Verwerter über ihre Abgabe. Diese günstige Art der Sozialversicherung für Selbständige lässt die Zahl der Versicherten seit Jahren ansteigen. Das ist der Grund, warum nun – nach fast zwanzig Jahren – auch kleine Verwerter systematisch erfasst und zur Kasse gebeten werden.
Dieser Schritt könne zum Bumerang werden, mahnt der ZDH. Die Künstlersozialkasse sei nicht zeitgemäß, das System der Verwerterabgabe ein bürokratisches Monster. Kein Land sei dem deutschen Modell gefolgt. (ZDH/ml)
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