Viele Beschäftigte sind am Arbeitsplatz mit Gefahrstoffen konfrontiert. Zwar gibt es für diese Fälle eine Menge gesetzliche Schutzvorschriften, dennoch fehlen in vielen Bereichen noch praktikable Lösungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt deshalb zum siebten Mal den mit 5000 Euro dotierten Deutschen Gefahrstoffschutz-Preis aus. Erringen können ihn vorbildliche praktische Problemlösungen und Initiativen, die dem Schutz von Beschäftigten im Umgang mit gefährlichen Stoffen dienen.
Dazu gehören die Entwicklung und Einführung weniger gefährlicher Stoffe, Produkte und Verfahren ebenso wie modellhafte Lösungen für sicherheitstechnische, organisatorische und hygienische Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen. Aber auch Initiativen im Bereich der Schulung, Motivation oder Mitarbeiterbeteiligung sowie besondere Verdienste um das Erkennen stoffbedingter Gefahren am Arbeitsplatz und der öffentliche Einsatz für den Gefahrstoffschutz gelten als preiswürdig. Teilnehmen können Einzelpersonen, Personengruppen, Firmen, Organisationen.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Die Preisverleihung erfolgt anlässlich des Kongresses „Arbeitsschutz aktuell 2008“ Anfang Oktober 2008 in Hamburg.
Anmeldungen können bis zum 31. März 2008 formlos bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund vorgenommen werden. Die Unterlagen sollten eine Charakterisierung des Teilnehmers, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten bzw. erwarteten Verbesserung enthalten. Genauere Angaben zu den Teilnahmebedingungen stehen im Internet bereit. (idw/ml)