Menschen, die einen großen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit im Knien ausüben – im Gleis- und Bergbau, als Fliesen- oder Parkettverleger – leiden oft an einem Verschleiß des Kniegelenks (Gonarthrose). Ein ärztlicher Sachverständigenbeirat hat dem Bundesarbeitsminister deshalb vorgeschlagen, diese Verschleißerkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen. Das lehnen bisher die Berufsgenossenschaften ab. Eine Studie der Arbeitsmedizinerin Prof. Dr. Gine Elsner vom Institut für Arbeitsmedizin der Universität Frankfurt scheint jedoch einen Zusammenhang mit dem Beruf zu bestätigen.
Anfang der 1950er Jahre wurden die Meniskusschäden aufgenommen, denn es war aufgefallen, dass insbesondere Bergarbeiter wegen der knienden Tätigkeit in niedrigen Stollen ein erhöhtes Risiko haben, einen Meniskusschaden zu bekommen. Bei einer knienden Tätigkeit wird aber nicht nur der knorpelige Meniskus beeinträchtigt, sondern schließlich auch das gesamte Kniegelenk. Das schließt Elsner aus einer Fall-Kontrollstudie, bei der 295 Patienten mit einer fortgeschrittenen Gonarthrose mit 328 Kontrollpersonen ohne diese Erkrankung verglichen wurden. Das Ergebnis belegt, dass die Gonarthrose-Patienten deutlich häufiger in ihrem Leben zuvor eine Tätigkeit im Knien, im Hocken oder im Fersensitz ausgeführt hatten.
Würde die Gonarthrose als Berufskrankheit anerkannt, dann müssten die Renten und Heilmaßnahmen für die Geschädigten aus der Unfallversicherung bezahlt werden. Sie gingen also ausschließlich zu Lasten der Arbeitgeber. Im Nachbarland Dänemark kann eine Gonarthrose neuerdings als Berufskrankheit anerkannt werden. (idw/ml)