Patente werden in Europa künftig deutlich billiger werden, weil die Übersetzungskosten sinken. Frankreich hat in Berlin die Ratifikationsurkunde für das sog. Londoner Protokoll hinterlegt. Mit diesem Übereinkommen aus dem Jahr 2000 verzichten die beteiligten Staaten weitgehend darauf, dass Patente, die vom Europäischen Patentamt im München erteilte werden, in ihre jeweilige Landessprache übersetzt werden müssen. Damit können voraussichtlich rund 30% der Patententierungskosten eingespart werden. Das Protokoll wird am 1. Mai 2008 in Kraft treten.
Staaten, die eine Amtssprache der Amtssprachen des Europäischen Patentamts (Deutsch, Englisch, Französisch) haben, verzichten in dem Londoner Übereinkommen vollständig auf eine Übersetzung des Patents. Staaten, in denen das nicht der Fall ist, können zukünftig nur noch verlangen, dass ein Teils des Patent, die sog. Patentansprüche, in ihrer eigenen Sprache eingereicht wird. Das Patent selbst muss dann nur auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen.
Nur wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über eine Patentverletzung kommt, können die Vertragsstaaten des Übereinkommens eine komplette Übersetzung des Patents in ihre Amtssprache verlangen. Zu Patentstreitigkeiten kommt es aber im Vergleich zu der Gesamtzahl der erteilten Patente sehr selten.
Das Londoner Übereinkommen ist derzeit von 12 Staaten ratifiziert, darunter neben Frankreich auch von Großbritannien und Deutschland. (BMJ/ml)