Als Faustregel gilt: Geringfügige Beschäftigungen reichen bis zu 400 Euro im Monat. Allerdings ist die Lohngrenze keine ganz starre Schranke. Was Unternehmer aufs Jahr umrechnen dürfen, welche Ausnahmen es gibt und wie die Gleitzone gehandhabt wird, erläutert der Themenschwerpunkt Minijobs. mehr …