Mit dem 01.01.2008 gilt ein neues Urheberrecht, das sich nach Mitteilung von BITKOM auf die Regeln für das Brennen optischer Medien sowie auf Downloads aus dem Internet auswirkt.
Insbesondere die Rechtslage bei Downloads aus dem Internet wurde klar gestellt. So dürfen offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet nicht heruntergeladen werden. Bei der Nutzung von Tauschbörsen kann es ebenso zu einer Verletzung des Urheberrechts kommen. Auch legale Downloads dürfen nicht unbegrenzt auf optische Medien gebrannt und so vervielfältigt werden. Das gilt insbesondere auch für PC-Software, sofern es sich nicht ausdrücklich um Freeware handelt.
Die Erzeugung von Privatkopien und Sicherheitskopien von urheberrechtlich geschütztem Material wird weiterhin geduldet. Dabei muss sich jedoch die Anzahl dieser Kopien in Grenzen halten. Bei Software-Medien findet man dazu oftmals Hinweise in den Lizenzbestimmungen. Dabei darf jedoch der mögliche Kopierschutz nicht umgangen werden, da andernfalls eine strafbare Raubkopie generiert wird. Wer zudem illegal kopiertes Material selbst nochmals brennt, macht sich ebenso strafbar, so BITKOM (Quelle: BITKOM/OSC).