Mit der Aussetzung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sollte Betrieben der Einstieg in die Ausbildung erleichtert werden, indem Ausbilder für Ausbildungsverhältnisse, die vom 1. August 2003 bis 31. Juli 2008 bestehen oder eingerichtet werden, keine AEVO-Prüfung mehr ablegen müssen. Das hat zwar zu mehr Ausbildungsbetrieben und mehr Ausbildungsplätzen geführt. Der Zuwachs fällt jedoch geringer aus als erwartet. Zugleich gibt es Hinweise darauf, dass die Neuregelung negative Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung hat.
Das sind die wesentlichen Ergebnisse einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), die in Zusammenarbeit mit der Bonner Forschungsgruppe SALSS von Oktober 2006 bis November 2007 durchgeführt wurde. Basis der Untersuchung sind eine bundesweite repräsentative Befragung unter rund 15.000 Betrieben sowie eine Befragung der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern.
Eine deutliche Mehrheit der befragten Betriebe sieht in der AEVO einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer Mindestqualifikation des Ausbildungspersonals sowie der Qualität der beruflichen Ausbildung insgesamt.
Nach den Ergebnissen der Betriebsbefragung liegt die Zahl der Betriebe, denen nach eigenen Angaben die Aussetzung der AEVO den Einstieg in die Ausbildung erleichtert bzw. ermöglicht hat, mehr Auszubildende einzustellen, zwischen 7.000 bis 10.000 pro Jahr. Die Zahl der Ausbildungsplätze, die durch die Aussetzung der AEVO leichter zur Verfügung gestellt werden konnten, bewegt sich zwischen 10.000 bis 25.000 pro Jahr. Die Angaben der Betriebe dürfen jedoch nicht in der Weise interpretiert werden, dass die Neuregelung der AEVO der alleinige Grund ihrer Entscheidung zur Ausbildung gewesen sei.
Die neu für eine Ausbildung gewonnenen Betriebe sind vor allem Kleinbetriebe mit 1 bis 9 Beschäftigten (67%) und mit 10 bis 19 Beschäftigten (28%). Die Verteilung nach Wirtschaftsbereichen zeigt, dass die Aussetzung der AEVO überwiegend Dienstleistungs- (38%) und Handelsbetrieben (28%) zugute kam.
Qualitative Auswirkungen der Aussetzung der AEVO lassen sich vor allem hinsichtlich des Ausbildungserfolgs feststellen. So zeigen die Ergebnisse der Betriebsbefragung, dass Ausbildungsabbrüche – unabhängig von der Betriebsgröße und dem Wirtschaftszweig – häufiger in den Betrieben auftreten, die über kein nach AEVO qualifiziertes Personal verfügen und die selbst angegeben hatten, dass ihnen die Aussetzung der AEVO den Einstieg in die Ausbildung erleichtert habe. Diese Betriebe klagen auch häufiger über Schwierigkeiten und schlechtere Noten ihrer Auszubildenden in den Prüfungen.
Dieses Ergebnis deckt sich in der Tendenz mit jenem der Kammerbefragung: Dort ist knapp die Hälfte der Ausbildungsberater der Auffassung, dass die Aussetzung der AEVO zu einem Qualitätsverlust und einem Imageschaden der beruflichen Ausbildung geführt habe. Zu berücksichtigen ist aber auch hier, dass Ausbildungserfolge und -misserfolge noch weitere Ursachen haben können – wie zum Beispiel die individuelle Lernbiografie, die Motivation oder den familiären Hintergrund der Auszubildenden.
Drei Viertel (77%) der Ausbildungsberater bei den Kammern sind der Meinung, die AEVO sollte wieder in Kraft gesetzt werden. Dabei gibt es eine deutliche Mehrheit (65%), die sich für eine vorherige Überarbeitung ausspricht. 12% sagen, die AEVO solle unverändert wieder eingesetzt werden. Für eine ersatzlose Abschaffung treten nur 3% ein; 18% sprechen sich für eine weitere Aussetzung aus.
Uneinheitlicher fällt das Meinungsbild auf Seiten der Betriebe aus: Sowohl die Ausbildungsbetriebe als auch die Nicht-Ausbildungsbetriebe sehen mehrheitlich in einer gesetzlichen Regelung der Ausbildereignung einen Beitrag zur Sicherung einer Mindestqualifikation des Ausbildungspersonals sowie der Qualität der beruflichen Ausbildung insgesamt. Andererseits ist etwa jeder zweite Betrieb der Auffassung, die damit verbundenen Kosten könnten viele Betriebe nicht tragen, und 44% werten eine gesetzliche Regelung als bürokratische Hürde beim Einstieg in die Ausbildung.
Die Ergebnisse sind veröffentlicht in der aktuellen Ausgabe von „BIBB Report“. Der Report steht per Download kostenlos zur Verfügung. (idw/ml)