Die EU-Kommission hat am Freitag weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug vorgeschlagen. Sie sehen die Einführung einer Besteuerung von Lieferungen innerhalb der EU und eines generellen Verfahrens zur Verlagerung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) vor. Mit beiden Maßnahmen könnte der so genannte Karussellbetrug eingeschränkt werden.
Bei einem Karussellbetrug erhebt ein Steuerpflichtiger, der eine Ware innerhalb der EU gekauft hat und dafür keine Mehrwertsteuer zahlen musste, auf eine anschließende Lieferung im Inland die Mehrwertsteuer und verschwindet danach, ohne die einbehaltene Mehrwertsteuer an den Fiskus abzuführen. Bei einer generellen Verlagerung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) würde das derzeit für innergemeinschaftliche Lieferungen geltende Mehrwertsteuersystem auch für Umsätze im Inland gelten. Das bedeutet, dass die Zahlung der Mehrwertsteuer nicht vom Verkäufer auf den Kunden verlagert wird, wenn dieser ein Steuerpflichtiger ist. Stattdessen müsste der Kunde (und nicht der Verkäufer) die Mehrwertsteuer an den Fiskus abführen.
Die Einführung eines generellen Reverse Charge Systems für inländische Transaktionen könnte nach Auffassung der EU-Kommission allerdings nur effektiv sein, wenn sie einheitlich in allen Mitgliedstaaten durchgeführt wird, nicht aber, wenn sie nur als Alternative gewählt werden könnte. Beide Systeme werfen allerdings auch Probleme auf, die nach Meinung der EU-Kommission noch untersucht werden müssen. Sie schlägt deshalb vor, ein Pilotprojekt in einem Mitgliedsstaat durchzuführen, um die Auswirkung eines Reverse Charge Systems zu prüfen.
(EU Aktuell/ml)