Die geplante Reform der gesetzlichen Unfallversicherung wird Unternehmen nach Darstellung der Bundesregierung neuen Verwaltungsaufwand und Kosten durch neue Meldepflichten aufbürden. Diese werden im Gesetzentwurf allerdings nicht näher quantifiziert, heißt es in einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion.
Bislang müssten Arbeitgeber ein Mal im Jahr die ganze Lohn- und Gehaltssumme ihres Unternehmens und die Gefahrenklasse an die Unfallkasse melden. Künftig sollten Arbeitgeber monatlich und für jeden Arbeitnehmer einzeln das beitragspflichtige Entgelt und die Zuordnung der Gefahrenklasse angeben, schreibt die Regierung. Die Reform des Leistungsrechts werde „einstweilen zurückgestellt, da sich gezeigt hat, dass hierzu noch Diskussionsbedarf besteht“.
Mit der vorgesehenen Neuregelung des Lastenausgleichsverfahrens würden generell Branchen mit höheren Lasten aus früheren Versicherungsfällen entlastet, Branchen mit eher geringen alten Lasten stärker belastet. Alte Lasten in überdurchschnittlichem Umfang seien vor allem im Bereich Bergbau und Bauwirtschaft zu verzeichnen. Branchen, die relativ geringe alte Lasten zu tragen haben fänden sich insbesondere in den Bereichen Dienstleistung und EDV. (Deutscher Bundestag/ml)