Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat am Freitag mitgeteilt, dass die Regelungen zum Betrieb elektronischer Geräte in Flugzeugen aktualisiert wurden und damit erstmals für die Fluggesellschaften die Möglichkeit bestehe, die Benutzung von Mobiltelefonen in Flugzeugen zu gestatten. Die tatsächliche Entscheidung, ob Passagiere während des Fluges telefonieren dürfen, liege jedoch bei den Fluggesellschaften. Ein Anspruch der Passagiere auf Benutzung bestehe nicht.
Die Neufassung der Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung (LuftEBV, Link führt derzeit noch zur alten Fassung) orientiert sich an neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen und ist jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Grundsätzlich bleibe der Betrieb von Mobiltelefonen in Flugzeugen zwar verboten, die Verordnung lasse jedoch Ausnahmen zu, sofern die Fluggesellschaften dafür die technischen Voraussetzungen schaffen. Im Flugzeug muss dann eine Umschaltstation eingebaut sein, wie z.B. das von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zugelassene OnAir System. Der Flugzeughersteller muss die Unbedenklichkeit des Betriebs von Mobiltelefonen ausdrücklich bescheinigen.
Die neue LuftEBV erlaube allerdings auch erstmals den Betrieb von Laptops mit WLAN-Internetverbindung während des Fluges. Diese Geräte haben eine Sendeleistung von unter 100 Milliwatt. Dafür muss im Flugzeug ein so genannter Hotspot installiert sein. Der Betrieb von nicht absichtlich sendenden Geräten wie z.B. ipods, Gameboys und Digital-Filmkameras sei im Reiseflug unbedenklich, führt das Ministerium weiter aus.
(BMVBS/ml)