Ab 1. April 2008 gilt eine neue Muster-Widerrufsbelehrung für Online-Shops. Das wurde am Mittwoch durch die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) begrüßte diesen Schritt, mahnte aber gleichzeitig, die neue Muster-Widerrufsbelehrung könne nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer endgültigen rechtlichen Klärung des Problems sein.
Bei bestimmten Vertriebsarten (etwa bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften wie dem Verkauf über das Internet) und Vertragstypen (etwa bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen) haben Verbraucher ein Widerrufsrecht, das teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Die Frist beginnt erst, nachdem das Unternehmen den Verbraucher in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Telefax) über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt hat. Eine ordnungsgemäße Belehrung ist Voraussetzung dafür, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt.
In der Vergangenheit haben Gerichte vereinzelt die Auffassung vertreten, die bislang geltenden Muster genügten nicht sämtlichen Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und seien deshalb unwirksam. Mit der Neufassung der beiden Muster hat das Bundesjustizministerium auf die Bedenken der Gerichte reagiert.
Die Änderung der Muster in der Verordnung sei unverzichtbar, um wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verwendung der Muster kurzfristig die Grundlage zu entziehen, begründete Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Verordnung. In einem zweiten Schritt werde ihr Ministerium aber auch Vorschläge für ein formelles Gesetz unterbreiten, das unter anderem Regelungen zu den Musterbelehrungen enthalten wird, so die Ministerin weiter.
Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprechen, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008, damit den Unternehmen genügend Zeit bleibt, sich auf die Änderungen einzustellen. Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels rät jedoch allen Betreibern von Online-Shops, ihre Internetseiten schnellstmöglich auf den neuen Mustertext umzustellen.
Die Neufassung der Widerrufsbelehrung steht bereits online zur Verfügung. (BMJ/bvh/ml)