Ab 01. April 2008 gilt eine korrigierte Muster-Widerrufsbelehrung, die Betreibern von Online-Shops Rechtssicherheit bringen und vor willkürlichen Abmahnungen schützen soll. Unter anderem war bei der bisherigen Fassung der Umfang von vier DIN-A4-Seiten kritisiert worden.
Wie die Trusted Shops GmbH mitteilt, hatte das Bundesjustizministeriums (BJM) im Oktober letzten Jahres einen Diskussionsentwurf für eine verbesserte Muster-Widerrufsbelehrung vorgelegt. Anregungen unter anderem von der Verbraucherkommission Baden-Württemberg, dem DIHK sowie von der Trusted Shop GmbH sollen nun in die neue Fassung der Muster-Widerrufsbelehrung eingeflossen sein. Dabei habe das BJM auf verschiedene Anhänge verzichtet, wodurch die neue Version deutlich kürzer sei. Ziel wäre es, die Belehrung im Sommer in Gesetzesform zu fassen, um den Schutz für Versender und Online-Händler zu erhöhen.
Ein Anwendungsbeispiel der ab 01.04.08 geltenden Version stellt Trusted Shops unter www.trustedshops.de/neues-muster/ zur Verfügung. Die Trusted Shops GmbH zertifiziert Webshops und prüft dabei verschiedene Kriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz (Quelle: Trusted Shops GmbH/OSC).