Die Einführung einer so genannten Reparaturklausel soll den Anschlussmarkt für Ersatzteile öffnen und mittelständische Anbieter und Werkstätten stärken. Die Bundestagsfraktion der FDP legte deshalb der Bundesregierung einen entsprechenden Antrag vor. Mit einer solchen Reparaturklausel würde bei neuen Erzeugnissen einerseits voller Muster- und Modellschutz gewährt werden, andererseits aber die Verwendung nichtoriginaler Teile zu Reparatur- oder Ersatzzwecken erlaubt sein.
Einem Vorschlag für eine entsprechende europäische Richtlinie habe das EU-Parlament nach Auskunft der Liberalen bereits Unterstützung zugesichert. Die FDP-Fraktion erwarte nun, dass die Bundesregierung diesen Vorschlag unterstützt und für eine zeitnahe Verabschiedung der Richtlinie sorgt. Im Interesse der Verbraucher und der mittelständischen Wirtschaft dürften zudem keine Übergangsfristen entstehen, wenn die Reparaturklausel in Kraft tritt, so die Liberalen.
Der Designschutz müsse durch eine Reparaturklausel auf angemessene Weise beschränkt werden. Eine solche Regelung, die unter Wahrung des Musterschutzes für Neuteile ein Monopol für Ersatzteile ausschließe, sei im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs dringend erforderlich, mahnt die Liberale Fraktion.
(Deutscher Bundestag/ml)