Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwochmorgen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte des geistigen Eigentums beschlossen. Dagegen stimmte die Opposition aus FDP, Linke und Grüne. Das Gesetz soll die Rechteinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie stärken. Die Abstimmung im Plenum des Bundestages ist für morgen, Freitag vorgesehen.
Vertreter von CDU/CSU und SPD unterstützten die Einführung privatrechtlicher Möglichkeiten, um in Zukunft gegen Produktpiraterie gehen zu können. Erst wenn das nicht greife, solle die Staatsanwaltschaft ins Spiel kommen müssen. Eine weitere Änderung betrifft die Einführung einer Höchstgrenze der Rechtsanwaltskosten auf 100 Euro, die bei einer erstmaligen Abmahnung für den Abgemahnten entstehen.
Die Grünen machten auf eine Passage im Gesetzentwurf aufmerksam, die ihrer Ansicht nach problematisch ist. Zukünftig sei für den Inhaber von Rechten an geistigem Eigentum ein Auskunftsanspruch gegenüber Internet-Providern vorgesehen. Dies stellt ihrer Ansicht nach „einen tiefen Eingriff in datenschutzrechtlich geschützte personenbezogene Daten“ dar. Der Europäische Gerichtshof habe jüngst in dieselbe Richtung entschieden.
Die FDP unterstützt hingegen genau diese Änderung. Schließlich sei das Grundrecht auf Eigentum berührt. Sie kritisierte, dass ohne sachlichen Grund die Bundesregierung zwei Jahre gebraucht habe, um diesen Gesetzentwurf zu verabschieden. Die Fraktion äußerste allerdings „grundsätzliche Bedenken“ gegen die Regelung, den Ersatz für „erforderliche Aufwendung“, vor allem für einen Rechtsanwalt, auf 100 Euro zu begrenzen.
(Deutscher Bundestag/ml)