Seit der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 22. März 2007 hat die Deutsche Rentenversicherung 5384 Betrieben erstmals zur Abgabe des gesetzlich vorgeschriebenen Beitrags zur Künstlersozialversicherung verdonnert. Das gab die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion jetzt bekannt. Viele Betrieb waren sich bis zur öffentlichen Diskussion über diese Beitragspflicht im Rahmen der Novellierung überhaupt nicht bewusst, dass sie unter die Abgabepflicht fallen (wir berichteten darüber).
Im Jahr 2007 hat die Deutsche Rentenversicherung laut Bundesregierung 73.542 Betriebe zur Überprüfung der Abgabenpflicht angeschrieben. Zusätzlich seien von der Künstlersozialkasse im selben Jahr rund 4500 Unternehmen kontaktiert worden. Weiter heißt es in der Antwort der Regierung, die Deutsche Rentenversicherung beabsichtige, bis 2010 insgesamt etwa 280.000 Betriebe anzuschreiben. Jeweils im auf das Anschreiben folgenden Jahr prüfe die Deutsche Rentenversicherung jene Betriebe, deren Angaben sie nicht überzeugen.
Zum bürokratischem Aufwand und seinen Kosten äußert sich die Regierung trotz einer konkreten Frage der FDP-Fraktion nicht. Immerhin weist sie darauf hin, dass durch diese Abgabepflicht keine Insolvenzgefahr bestehe: „Die Künstlersozialkasse verfügt im Rahmen des § 76 SGB IV über einen Ermessensspielraum. Die Forderung kann danach unter bestimmten Voraussetzungen gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden.“
(Deutscher Bundestag/ml)