Dank eines aktuellen Gesetzentwurfs des Bundesjustizministeriums können sich Aktionäre in Zukunft per Internet an Hauptversammlungen beteiligen, in Echtzeit ihre Fragen übermitteln und an Abstimmungen teilnehmen. Im Gegenzug müssen die Einberufung der Hauptversammlung, die Tagesordnung und alle Anträge nicht mehr wie bisher in Papierform bekannt gemacht werden. Es reicht, diese auf der Homepage des Unternehmens zu veröffentlichen. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Änderung der Satzung der Aktiengesellschaft.
Hat der Aktionär seine Wertpapiere im Depot einer Bank hinterlegt, kann das Stimmrecht zukünftig auch in elektronischer Form per E-Mail ausgeübt werden.
Die Möglichkeit einer virtuellen Teilnahme verbessert vor allem ausländische Aktionäre und Kleinaktionäre, die bisher für eine Teilnahme eine Reise unternehmen mussten. Deren Kosten standen oft in keinem Verhältnis zum Nutzen für die Aktionäre.
Der Branchenverband BITKOM wies in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hin, dass der Einsatz von E-Mail und Internet bei Hauptversammlungen das Verfahren für alle Beteiligten vereinfache und die Kosten verringere. Der Verband schätzt das Einsparpotenzial auf bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr.
Mit den geplanten Gesetzesänderungen wird eine EU-Richtlinie (2007/36/EG) in deutsches Recht umgesetzt.(BITKOM/ml)