Juristen glauben gerne an die Allmacht von Gesetzen. Im realen Leben halten sich leider nur die braven Bürger an Gesetze, nicht aber die bösen Buben. Deshalb hilft ein Verbot von Hackertools auch nicht wirklich gegen Internetkriminelle. Sicherheitslücken im IT-System müssen ganz real verstopft werden. Zuvor muss man sie allerdings finden – und dafür braucht der Fachmann wiederum die Hackertools. Oder muss er sich – als braver Bürger – auch an das Verbot halten? Ein kostenloser Leitfaden des Branchenverbands BITKOM zum Hackerparagrafen schafft Klarheit.
In vielen IT-Unternehmen und Strafverfolgungsbehörden herrscht seit der Einführung IT-spezifischer Regelungen in das Strafgesetzbuch (StGB) im vergangenem Jahr Unsicherheit: Wann genau machen sich Nutzer strafbar, die Computerprogramme zum Aufspüren von Sicherheitslücken verwenden? „Gerade für kleinere IT-Sicherheitsberater kann eine Strafanzeige aufgrund des § 202c StGB und ein nachfolgender, langer Rechtsstreit Existenz bedrohend sein“, sagt Lutz Neugebauer, Bereichsleiter Sicherheit beim BITKOM.
Der BITKOM hat daher zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden erstellt. IT-Sicherheitsexperten gibt er Hinweise für den Umgang mit den entsprechenden Programmen. Personen, die eine eventuelle Strafbarkeit bewerten (Ermittler, Gutachter, Staatsanwälte, Verteidiger und Richter), erhalten zudem einen detaillierten Überblick über die Funktionen und Einsatzgebiete von Software, die im Rahmen der IT-Sicherheit eingesetzt wird. (BITKOM/ml)