Die englische Limited als Gesellschaftsform ist auch in Deutschland beliebt. Vor dem April 2008 mussten deutsche Limiteds in England allerdings einen Secretary einsetzen, der unter anderem für die Kommunikation mit den englischen Behörden zuständig ist. Seit April können private Limited Companies auch ohne Secretary betrieben werden. RA Dr. Nicolas Lührig und RA Sven Walentowski, beide Geschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins (DAV), sprachen mit uns über weitere Vor- und Nachteile gegenüber der klassischen deutschen GmbH. (ml)