Gute Nachrichten für Online-Shops: Das neue Muster für die Widerrufsbelehrung soll haltbarer sein als die erste Fassung. Mit der hatte das Bundesjustizministerium etliche Unternehmer ins Messer laufen lassen, denn vor Gericht mussten diese sich sagen lassen, dass die autorisierte Vorlage gar nicht tauglich sei. Damit das nicht noch einmal passiert, ist für den Sommer ein gesetzlicher Zusatz gegen Abmahner geplant: Wer das Muster wortwörtlich auf seine Website kopiert, bleibt juristisch unangreifbar. mehr…