Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) muss in Deutschland verbessert werden. Zu diesem Schluss kommt die Expertenkommission Forschung und Innovation, deren Gutachten nun der Bundesregierung vorliegt. Darin kritisieren die Experten, dass Innovationen durch das deutsche Steuerrecht gehemmt werden, während andere Länder Steuergutschriften oder Steuerfreibeträge nutzen, um Unternehmen zu Investitionen anzuregen.
Zu den Vorteilen einer steuerlichen Förderung gehöre, dass sie themenoffen für FuE-Aufwendungen jeder Art verfügbar sei. Die Investoren sollten keine gesonderten Anträge stellen müssen und sie fest einplanen können. Zu diesem Zweck sollte die steuerliche Förderung einen Rechtsanspruch darstellen.
Die Experten kritisieren darüber hinaus das im Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zu Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften als zu restriktiv. Die im Gesetz vorliegenden Einschränkungen sollten nach Meinung der Expertenkommission wegfallen, um eine wirksame und international wettbewerbsfähige Förderung von Wagniskapitalfinanzierungen zu erreichen.
Abgesehen von diesen gesetzgeberischen Maßnahmen seien vielfältige Anstrengungen zur Verbesserung der Aus- und Fortbildung notwendig, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Eine stärkere Förderung sozial Benachteiligter, eine größere Zahl arbeitender Frauen und mehr Zuwanderung ausländischer Fachkräfte lauten drei der Forderungen der Expertenkommission.
Das 116-seitige Gutachten steht in voller Länge per Download zur Verfügung.
(Deutscher Bundestag/ml)