Handwerksbetriebe, vor allem im Baubereich, sollen künftig ihre Zahlungsansprüche gegenüber Kunden leichter als bisher durchsetzen können (wir berichteten bereits darüber). Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrats für ein Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) wurde heute vom Rechtsausschuss des Parlaments einstimmig angenommen.
Im Sinne der Betriebe sollen die kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt so abgeändert werden, dass Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Bestellers ihr Eigentum an eingebauten Produkten sichern können.
Als Ergebnis einer Anhörung des Ausschusses zur Initiative der Länderkammer, wurde vorher eine Bestimmung in der Zivilprozessordnung aus dem Entwurf herausgenommen, wonach der Besteller vorläufig an Handwerker zu zahlen hat. FDP und Grüne im Ausschuss betonten übereinstimmend, sie hätten dieser Bestimmung niemals zugestimmt.
Die Verabschiedung des Gesetzes ist für morgen, den 26. Juni vorgesehen.
(Deutscher Bundestag/ml)