Drittes Mittelstands-Entlastungsgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute am Mittwoch den Entwurf des Dritten Mittelstands-Entlastungsgesetzes (MEG III) beschlossen. Die beiden bisher bereits umgesetzten Entlastungsgesetze und das jetzt beschlossene sollen der Wirtschaft insgesamt 850 Millionen Euro Bürokratiekosten ersparen.

Der Entwurf des Dritten Mittelstands-Entlastungsgesetzes („Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“) enthält insgesamt 23 Einzelmaßnahmen, mit denen im Kern vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Statistik und Gewerberecht von unnötiger Bürokratie entlastet werden sollen.

Vorgesehen ist unter anderem eine Vereinfachung der Handwerkszählung, die rund 460.000 selbständige Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten von Vor-Ort-Erhebungen entlastet und der Wirtschaft im kommenden Jahr dadurch Bürokratiekosten von rund 24 Millionen Euro erspart.

Daneben wird laut Bundeswirtschaftsministerium ein ganzes Bündel gewerberechtlicher Erleichterungen mit einem Entlastungsvolumen von über 70 Millionen Euro umgesetzt. Dazu zählt z.B. die Streichung von Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung und in der Makler- und Bauträgerverordnung.

Mit dem Gesetz soll im Jahr 2009 eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 97 Millionen Euro für die Unternehmen und mindestens 8,6 Millionen Euro für die Verwaltung erreicht werden.

(BMWi/ml)