Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat Ende letzter Woche eine Empfehlung zur Annahme von neuen Musterprüfungsordnungen für den Fortbildungsbereich verabschiedet. Sie sollen den Prüfungsausschüssen, die von den zuständigen Stellen beziehungsweise Handwerkskammern eingerichtet werden, als Richtschnur dienen und – ebenso wie bei den Abschluss- und Gesellenprüfungen – auch im Fortbildungsbereich bundesweit vergleichbare Prüfungsordnungen gewährleisten.
Einheitliche Regelungen sollen zum Beispiel für die Zulassung, die Bewertung, die Prüfungszeugnisse oder bei Verstößen gegen die Prüfungsordnung gelten. Die Empfehlung gilt sowohl für den Bereich des Berufsbildungsgesetzes (§ 56 in Verbindung mit § 47 BBiG) als auch für den Bereich der Handwerksordnung (§ 42 in Verbindung mit § 38 HwO).
Im Internet stehen die beiden Entwürfe (für Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz und nach der Handwerksordnung) im Wortlaut zur Verfügung.
(idw/ml)