Die Tarifverdienste der Angestellten und Arbeiter in Deutschland stiegen zwischen April 2007 und April 2008 durchschnittlich um 3,5%. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise erhöhten sich im gleichen Zeitraum um lediglich 2,4%. Der vergleichsweise hohe Anstieg der Tarifverdienste ist allerdings vor allem auf die bereits bis einschließlich Januar 2008 wirksam gewordenen Tariferhöhungen zurückzuführen. Seither stiegen die Tarifverdienste im Durchschnitt nur noch um 0,7%. Der Vorsprung der Tarifverdienste wird daher in den nächsten Monaten abschmelzen.
Das Statistische Bundesamt berücksichtigte bei der Berechnung die durchschnittliche Tarifentwicklung in allen erfassten Wirtschaftszweigen im Zeitraum Februar bis April 2008 – unabhängig von etwaigen Tariferhöhungen. Für den Tarifindex bedeutende Tarifabschlüsse gab es in diesem Zeitraum nur in der Chemischen Industrie. Allerdings traten im Baugewerbe und im öffentlichen Dienst bereits zu einem früheren Zeitpunkt vereinbarte Tariferhöhungen in Kraft.
Im April 2008 lagen die tariflichen Stundenlöhne in der Chemischen Industrie insgesamt um 4,6% über dem Vorjahreswert. Neben den jüngsten Tarifabschlüssen für das frühere Bundesgebiet wirken sich auf die Zahlen auch die bereits im Oktober 2007 in Kraft getretenen Tariferhöhungen in den neuen Ländern aus. Eine vergleichbare Entwicklung ist im Baugewerbe festzustellen: Der Anstieg des tariflichen Stundenlohns im Baugewerbe zwischen April 2007 und April 2008 um 3,7% beruht nur zu einem geringen Teil auf der zweiten Stufenerhöhung vom 1. April 2008. Der wesentliche Teil des Anstiegs geht auf die erste Erhöhung vom 1. Juni 2007 zurück.
Die tariflichen Monatsgehälter im öffentlichen Dienst erhöhten sich von April 2007 bis April 2008 um insgesamt 6,5%. Davon entfielen 4,5% auf die bereits am 1. Januar 2008 wirksam gewordenen Tariferhöhungen. Seither stiegen die Tarife in Deutschland rechnerisch um 2,0%. Dieser Anstieg ergibt sich einerseits aus der zum 1. April 2008 vereinbarten Anpassung der oberen Entgeltgruppen für die beim Bund beschäftigten Angestellten in den neuen Bundesländern an das Westniveau und andererseits aus der zum gleichen Zeitpunkt in Kraft getretenen Tariferhöhung in den Gemeinden der neuen Bundesländer. (Statistisches Bundesamt/ml)