Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat seine Empfehlung zur Verlängerung bzw. Verkürzung der Ausbildungszeit aktualisiert. Sie bezieht erstmals auch die so genannte Teilzeitberufsausbildung mit ein. Diese neue Form der Berufsausbildung soll durch Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit vor allem Alleinerziehenden und jungen Eltern die Möglichkeit geben, Berufsausbildung und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Die Empfehlung enthält zusätzlich Vorschläge für die vorzeitige Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung.
Der BIBB appelliert im Zusammenhang mit der Teilzeitberufsausbildung an die Verantwortlichen, für diese „sozialpolitisch wünschenswerte Gestaltungsform der Berufsausbildung“ die notwendigen Förder- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies gelte insbesondere „für die organisatorischen Vorbereitungen der Teilzeitausbildung, die Sicherung der Kinderbetreuung, die Bereitstellung kompatibler berufsschulischer Angebote sowie eine flankierende und unterstützende Begleitung“.
Bei der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 2005 wurde auch die Teilzeitberufsausbildung (§ 8 BBiG) gesetzlich verankert. Die jetzt aktualisierte Empfehlung berücksichtigt sowohl die positiven Erfahrungen, die Betriebe, zuständige Stellen, Ministerien sowie Arbeits- und Sozialverwaltungen seither gesammelt haben, als auch ein entsprechendes Votum des Bund-Länder-Ausschusses vom Herbst letzten Jahres.
Die Empfehlung des BIBB „zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit bzw. zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung“ kann im Internet im Wortlaut nachgelesen werden.
(idw/ml)