Bei Versteigerungen im Rahmen von Zwangsvollstreckungen soll in Zukunft neben der Versteigerung vor Ort ein zusätzliches Angebot über Internet-Auktionen zur Regel werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vor Kurzem auf den Weg gebracht. Sie geht davon aus, dass über das Internet ein viel größerer Bieterkreis erreicht wird als bei den bisher üblichen Versteigerungen vor Ort. Das bedeute auch höhere Erträge, hofft die Ministerin.
Bislang ist in der Zivilprozessordnung eine Versteigerung (mit Ausnahme von Grundstücken) durch den Gerichtsvollzieher vor Ort als Präsenzversteigerung vorgesehen. Die dafür notwendige Anwesenheit von Versteigerer und Bieter ist umständlich und verursacht nicht zuletzt wegen der Anreise teilweise hohe Kosten. Der Gerichtsvollzieher kann bisher die gepfändeten Sachen auf andere Art – etwa über das Internet – nur versteigern, wenn ein Gläubiger oder ein Schuldner das beantragt. Das sei aufwändig und unpraktikabel, meint Brigitte Zypries. Künftig solle die Versteigerung beweglicher Sachen ohne Weiteres im Internet erfolgen können und ein weiterer Regelfall neben der Präsenzversteigerung sein. „Dadurch sparen wir Kosten und ermöglichen ein anwenderfreundliches und unbürokratisches Verfahren“, betont die Ministerin.
Geht der Gesetzentwurf durch, werden die Bundesländer ermächtigt, Einzelheiten der Internet-Versteigerung wie etwa die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung durch Rechtsverordnung zu regeln.
Das Gesetzesvorhaben betrifft auch die Zwangsvollstreckung aus Steuerbescheiden und aus Urteilen der Finanzgerichte zugunsten der Finanzbehörden. Auch dazu soll die Internet-Versteigerung beweglicher Sachen als gesetzlicher Regelfall neben die Versteigerung vor Ort in der Abgabenordnung etabliert werden. Die Versteigerung findet dann auf der Auktionsplattform www.zoll-auktion.de statt. Diese von der Bundeszollverwaltung betriebene Plattform wird bereits seit einigen Jahren erfolgreich genutzt.
Der Gesetzentwurf liegt jetzt den Ländern, betroffenen Kreisen und Verbänden zur Stellungnahme vor. Der genaue Wortlaut kann im Internet nachgelesen werden. (BMJ/ml)