Die Einhaltung von Grenzwerten für chemische, biologische und physikalische Einwirkungen am Arbeitsplatz ist nicht nur ein rechtliche Pflicht für Arbeitgeber, sondern auch eine Kostenfrage – und zwar in zweierlei Hinsicht: Erstens sind nur gesunde Mitarbeiter auch leistungsfähige Mitarbeiter, zweitens können bei Missachtung und daraus entstehenden Krankheiten schnell große Schadenssummen erwachsen. Über geltende Grenzwerte informiert deshalb eine aktuelle Grenzwertliste des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Informationsquellen zu Grenzwerten für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gibt es zahlreiche: Neben staatlichen Vorschriften und Regeln existieren für bestimmte Einwirkungen nur arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse oder Hinweise in Normen oder in Veröffentlichungen ausländischer Stellen.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe haben Schwierigkeiten, sich hier einen Überblick zu verschaffen. Dem setzt die Grenzwerteliste BGIA ein Ende. Neben Gefahrstoffen behandelt sie biologische Einwirkungen am Arbeitsplatz sowie Lärm, Vibrationen, thermische Gefährdungen, Strahlung, Elektrizität und biomechanische Belastungen. Die Liste enthält alle aktuell geltenden Grenzwerte, sofern solche für eine Belastungsart verfügbar sind. Fehlen Grenzwerte, findet der Anwender Empfehlungen und Erläuterungen zur Arbeitsplatzbeurteilung.
Mit der Übersicht erhalten Betriebe ein praktisches und umfassendes Nachschlagewerk, um arbeitsbedingte Belastungen ihrer Mitarbeiter zu beurteilen. Die Liste steht kostenlos als Download zur Verfügung. (idw/ml)