Der deutsche Film hat in den letzten Jahren weltweit an Ansehen und Bedeutung gewonnen – ja sogar im angelsächsischen Bereich. Nun will die Bundesregierung mit dem Entwurf zum „Fünften Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes“ die Leistungsfähigkeit und die Strukturen der deutschen Filmwirtschaft weiter verbessern.
Geplant sind unter anderem eine Neugewichtung der Fördermittel zugunsten der Projektfilm-, der Drehbuch- und der Absatzförderung. Außerdem soll eine Beitragspflicht für Programmvermarkter, die zum Beispiel über Kabelplattformen Rundfunkprogramme Dritter bündeln und gegen Entgelt anbieten, an die Filmförderanstalt (FFA) eingeführt werden. Darüber hinaus sollen Video-on-Demand-Anbieter, von deren Internetseiten sich Privatnutzer kostenpflichtig Filme und Serien herunterladen, finanzielle Förderung erhalten können.
Vor allem für Drehbuchautoren und kleine Filmverlage von Bedeutung ist die Absicht, künftig schon „Drehbuch-Treatments“ und vergleichbare Darstellungen sowie eine erste Drehbuchfassung zu fördern. Mehr noch: Auch erfahrene Autoren sollen in Zukunft Förderanträge stellen dürfen. „Ein qualitativ gutes Drehbuch ist eine der Grundvoraussetzungen für den Erfolg des Films“, heißt es zur Begründung.
Nicht alles aber kann nach Meinung der Regierung gesetzlich geregelt werden. So solle zwar die Projektförderung der Filmtheater gestärkt werden. Konkrete Förderungsmaßnahmen zur Digitalisierung der Filmtheater durch die FFA seien jedoch nicht vorgesehen, da sich die Filmwirtschaft bisher nicht auf ein notwendiges Konzept für eine flächendeckende Digitalisierung und einen einheitlichen technischen Standard geeinigt habe. Die Vorgaben für die Mittelverwendung der FFA sollen allerdings gelockert werden, damit die Anstalt auf Nachfrageänderungen reagieren könne, betont die Regierung im Entwurf.
(Deutscher Bundestag/ml)