Heute am 1. September 2008 tritt das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie in Kraft. Das Gesetz soll den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und das geistige Eigentum stärken (wir berichteten bereits darüber). Mit dem Gesetz ändern sich eine Reihe von bestehenden Gesetzen rund um Marken-, Patent- und Urheberrechte. Außerdem wird der Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnungen im Rahmen von Urheberrechtsverstößen auf 100 Euro begrenzt, soweit Privatpersonen abgemahnt werden.
Das Gesetz setzt die Richtlinie 2004/48/EG durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz wurden hierfür weitgehend wortgleich geändert.
Außerdem passt das Gesetz das deutsche Recht an die neue EG-Grenzbeschlagnahme-Verordnung an. Diese Verordnung sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware nach Beschlagnahme durch den Zoll vor. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Anpassung an eine EG-Verordnung zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und schließt hinsichtlich der unberechtigten Verwendung von geografischen Herkunftsangaben eine Strafbarkeitslücke.
Ausführliche Erläuterungen und anschauliche Beispiele zur praktischen Anwendung des Gesetzes finden interessierte Leser in unserer ersten Meldung vom April dieses Jahres, als das Gesetz verabschiedet wurde.
(BMJ/ml)