Die Bundesregierung will die Förderung von unternehmerischen Investitionen in den neuen Bundesländern bis Ende des Jahres 2013 fortsetzen. Dazu hat sie einen Entwurf für ein Investitionszulagengesetz 2010 vorgelegt, durch den das Ende 2009 auslaufende Investitionszulagengesetz 2007 abgelöst werden soll. Damit sollen auch in den Jahren 2010 bis 2013 Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes in den neuen Ländern und in Berlin gefördert werden.Die staatliche Investitionszulage soll Unternehmen Anreize für Investitionen in Ostdeutschland bieten, damit Arbeitsplätze geschaffen und das Wachstum stimuliert wird, aber auch um der Abwanderung und der hohen Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Zugleich will die Regierung die Fördersätze aber stufenweise sinken lassen, um ein Signal zu setzen, dass die Zulage langfristig ausläuft.
Für Ausrüstungsinvestitionen in Großbetrieben soll die Zulage im Jahr 2010 10%, im Jahr 2011 nur noch 7,5%, 2012 nochmals reduziert 5% und 2013 zuletzt 2,5% betragen. Für die Anschaffung und Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern in kleinen und mittleren Betrieben will die Regierung 2010 Beihilfen von 20%, 2011 von 15%, 2012 von 10% und 2013 von 5% gewähren. Die Zulage für den Neubau von Betrieben soll sich schließlich 2010 auf 10%, 2011 auf 7,5%, 2012 auf 5% und 2013 auf 2,5% belaufen.
Die Steuermindereinnahmen durch das Gesetz beziffert die Regierung für 2011 auf 550 Millionen Euro, für 2012 auf 770 Millionen Euro, für 2013 auf 540 Millionen Euro, für 2014 auf 315 Millionen Euro und für 2015 auf 90 Millionen Euro.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Erwartung geäußert, dass Steuermehreinnahmen, die durch die geförderten Investitionen hervorgerufen werden, überwiegend wieder der Regionalförderung zufließen. Er betrachtet es als notwendig, die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe vier Jahre lang, von 2011 bis 2014, um mindestens 250 Millionen Euro jährlich aufzustocken.
(Deutscher Bundestag/ml)