Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie in das Jahressteuergesetz 2009 oder ein anderes Gesetz aufzunehmen. Dies machte sie am Mittwochnachmittag im Tourismusausschuss deutlich, nachdem der Bundesrat am vergangenen Freitag eine mit knapper Mehrheit gefasste Empfehlung seines Wirtschaftsausschusses für einen reduzierten Steuersatz abgelehnt hatte.
Die Initiative zur Einführung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie ging von Baden-Württemberg aus. Die FDP-Fraktion stützte den Vorschlag im Tourismusausschuss, indem sie darauf hinwies, dass mit Ausnahme Dänemarks alle Nachbarstaaten Deutschlands Hotellerie-Umsätze niedriger besteuern. Bei „offenen Grenzen und gleicher Währung“ sei dies eine Wettbewerbsverzerrung.
Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion gibt es eine Wettbewerbsverzerrung jedoch nicht nur zwischen der deutschen Hotellerie und jener der Nachbarn, sondern auch innerhalb Deutschlands zwischen ermäßigten und vollen Mehrwertsteuersätzen. Zur Wettbewerbsverzerrung trage auch nicht nur der Mehrwertsteuersatz bei, sondern unter anderem die unterschiedlichen Energiepreise.
Eine Abstimmung des Entwurfs mit den Ländern ist im Oktober geplant. Voraussichtlich Ende November wird sich dann das Bundeskabinett damit befassen, und zum Jahresende sollen die Leitlinien vorliegen.
(Deutscher Bundestag/ml)